AGB


Allgemeine Bedingungen Vertragsschluss

Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht als anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sobald sie uns bekannt werden.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Preise 

Die vereinbarten Preise basieren auf den wirtschaftlichen Bedingungen bei Abschluss des Liefervertrages. Verändern sich diese später unter nachteiliger Auswirkung auf unsere Herstellungskosten, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung für die noch nicht fertig gestellten Teile der Bestellung vor. Ist der Abnehmer mit den neuen Preisen nicht einverstanden, so ist er - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen - berechtigt, die noch nicht ausgelieferten Restmengen seiner Bestellung zu stornieren.

Die Preise sind grundsätzlich Euro-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe sind im angezeigten Preis enthalten.

Die Preise gelten ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung.

Zahlungsbedingungen 

Unsere Rechnungen sind, falls nicht etwas anderes vereinbart ist, sofort zur Zahlung fällig.

Sollten uns zwischen dem Angebot und der Lieferung Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so können wir Vorauszahlung verlangen. Zahlungen für Auslandslieferungen haben grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber dem Abnehmer zustehen, gegen sämtliche Forderungen des Abnehmers gegen uns aufzurechnen. Sind die Forderungen verschieden fällig, werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig, und mit Wertstellung abgerechnet.

Unsere Abnehmer können mit eigenen Forderungen gegen uns nur aufrechnen, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Abtretungsverbot 

Unsere Abnehmer können gegen uns gerichtete Forderungen nur mit unserer Zustimmung abtreten.

Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung zu dem Abnehmer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Diese Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderungen solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.

Hat der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrent vereinbart, so tritt der Abnehmer den sich zu seinen Gunsten ergebenden Endsaldo an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit andern Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. 

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 

Schutzrechte 

Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Abnehmers zu liefern haben, übernimmt der Abnehmer die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder direkt noch indirekt verletzt werden. Unsere Entwürfe in Form von Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original noch in Ablichtung zugänglich gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser Urheberrecht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Sitz 56575 Weißenthurm. Wir sind auch berechtigt, unseren Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen und ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes bei dem Amtsgericht/ Landgericht Klage zu erheben.

Ausführung der Lieferungen

Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Falls wir in Verzug geraten, kann unser Abnehmer nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrungen oder Betriebsstörungen jeder Art, sowie Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei unserem Vormateriallieferanten oder einem anderen Unterlieferanten eintreten.

Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so kann unser Abnehmer Nacherfüllung verlangen, die nach unserer Wahl in Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Entgegennahme der Ware, bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt ab dem Tag an dem die Ware zugestellt wurde.

Haftung 

Unbeschadet der Ansprüche unseres Kunden im Rahmen der Gewährleistung haften wir für Pflichtverletzungen nur, soweit unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse geltend nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unsere Haftung begrenzt auf das negative Interesse beim Schadenersatz statt der Leistung sowie dem Verzögerungsschaden, auf die Höhe des Kaufpreises beim Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. Ist der Anspruch unseres Abnehmers auf Leistung ausgeschlossen, weil diese für uns oder für jedermann unmöglich ist, so kann unser Abnehmer Schadenersatz nicht verlangen.

Versand 

Den Transportweg und das Transportmittel wählen wir - sofern nicht etwas anderes vereinbart ist - nach billigem Ermessen. Der Versand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Abnehmers. Eine Transportversicherung schließen wir nicht ab. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche bei uns abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Rechnung unseres Abnehmers auszulagern. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf unseren Abnehmer über.

Anwendbares Recht; Rechtsverfolgungskosten 

Auf die Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Hat unser Abnehmer im Ausland seinen Sitz und fallen für uns im Ausland Rechtsverfolgungskosten an, so hat unser Abnehmer uns alle Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als außergerichtliche, zu erstatten.

Salvatorische Klausel 

Die eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften.